Bodenwert im Sachwertverfahren
Bodenwert im Sachwertverfahren meint, dass der Bodenwert des unbebauten Grundstücks in das Sachwertverfahren eingeht. Er wird in der Regel auf der Grundlage von Bodenrichtwerten ermittelt. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte für bestimmte Zonen innerhalb eines Stadtgebiets, die im Wesentlichen gleiche Lage- und Nutzbarkeitsmerkmale aufweisen. Innerhalb einer solchen Zone wird der Bodenrichtwert für ein fiktives Grundstück bestimmt. Die wertrelevanten Merkmale des fiktiven Bodenrichtwertgrundstücks, wie zum Beispiel Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und Zuschnitt sollen für diese Zone charakteristisch sein.
Bei der Wertermittlung im Sachwertverfahren ist demnach zu beachten, dass Bodenrichtwerte lediglich durchschnittliche Orientierungswerte darstellen. Sie beziehen sich auf ein nicht existierendes, also fiktives Grundstück, das bestimmte charakteristische Eigenschaften für eine kleine Zone innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone) aufweist. Diese charakteristischen Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks müssen in der Regel an die wertbestimmenden Merkmale des Bewertungsgrundstücks angepasst werden. Weist das Bodenrichtwertgrundstück beispielsweise eine Größe von 700 m² auf, das Bewertungsgrundstücks aber nur eine Größe von 400 m², dann muss eine Anpassung vorgenommen werden.
Bodenwert in der Software KIM
Bewertungssoftware KIM
In der Bewertungssoftware KIM erfolgt diese Anpassung über ein Eingabefeld unter dem Bodenrichtwert (s.u.). Im unten dargestellten Fall wurde der Bodenrichtwert wegen des Größenunterschieds um 10 Prozent erhöht.
Einige Bodenrichtwerte sind auch online kostenlos verfügbar, z.B. für Nordrhein-Westfalen unter Boris.NRW.