Die Wertermittlungsverfahren in der Immobilienbewertung
Die ImmoWertV kennt drei verschiedene Wertermittlungsverfahren:
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn die am Immobiliendeal beteiligten Personen in erster Linie die Erträge, Kosten und Renditen im Auge haben. Dies gilt für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und für alle gewerblichen Gebäude.
Sachwertverfahren
Wenn sich die am Immobilienverkauf beteiligten Personen bei der Preisfindung vorrangig an den Herstellungskosten eines Gebäudes orientieren, kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Hier geht es vor allem um die Frage, was es kostet, ein vergleichbares Grundstück zu kaufen und ein Wohnhaus darauf zu errichten.
Vergleichswertverfahren
Orientieren sich die an einem Immobilienverkauf beteiligten Personen hauptsächlich an Kaufpreisen von ähnlichen Immobilien, so kommt das Vergleichswertverfahren zur Anwendung. Dies ist beispielsweise bei Eigentumswohnungen der Fall, denn es gibt in der Regel zahlreiche Preise von vergleichbaren Wohnungen, so dass ein Preisvergleich nicht schwer fällt.