Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen wird in Deutschland Jahr für Jahr ein großes Immobilienvermögen auf die Nachkommen übertragen. Der Staat hat diese Eigentumsübertragungen als lukrative Geldquelle entdeckt und bittet die Erben und Beschenkten über die Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Kasse.
Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer richtet sich nach dem #Verkehrswert der übertragenen Immobilie. Dieser wird vom Finanzamt oftmals nicht richtig ermittelt. In einem jetzt bekannt gewordenen Fall in Niedersachsen hat das Finanzamt zur Wertfindung beispielsweise nur den Immobilien-Preis-Kalkulator der Gutachterausschüsse Niedersachsen angewandt. Der Preis-Kalkulator berechnet nur ein ungefähres Preisniveau und dient lediglich zur groben Einschätzung des Immobilienwerts. Von einer individuellen #Verkehrswertermittlung kann somit nicht die Rede sein. Das sieht auch das Niedersächsische Finanzgericht so, weshalb es das entsprechende Finanzamt gestoppt hat. Das Gerichtsurteil finden Sie unter folgendem Link:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e35562a5-9b1a-4919-96b0-1e7216dcf95f
Den Steuerpflichtigen kann nur empfohlen werden, die Wertermittlung des Finanzamts genauestens zu überprüfen. Falls Zweifel an der Richtigkeit der Wertermittlung bestehen, sollte ein Sachverständiger für Immobilienbewertung eingeschaltet werden.
Tipp: Da das Finanzamt die zu bewertenden Immobilien in der Regel nicht besichtigt, werden Unterhaltungsrückstände und Schäden meistens nicht richtig erfasst. Bei renovierungsbedürftigen Immobilien lohnt sich eine Überprüfung der Finanzamtsbewertung daher fast immer.