In vielen Ballungsgebieten herrscht ein Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Vermieter nutzen den Mangel aus, indem sie angeblich weit überhöhte Mieten verlangen. Um der Explosion der Mietpreise Einhalt zu gebieten, plant die Bundesregierung die Einführung einer Mietpreisbremse. Demnach soll die Miete bei Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauwohnungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Falls Bundestag und Bundesrat dem zustimmen, soll die Mietpreisbremse im Frühjahr 2015 kommen. Die von der Mietpreisbremse betroffenen Gebiete sollen dann von den Ländern festgelegt werden.
In der Fachwelt wird über den Sinn der Mietpreisbremse heftig diskutiert. Es stellt sich vor allem die Frage, wer eigentlich die Einhaltung kontrollieren soll. Vermutlich funktioniert die Kontrolle nur über den Gang vors Gericht. Hier ist dann Geduld gefragt, denn die Prozesse können sich wegen der ohnehin schon vorhandenen Überlastung der Gerichte über Monate, wenn nicht sogar über Jahre hinziehen. Außerdem gibt es in vielen Städten keinen rechtskonformen Mietspiegel, so dass vielerorts auch die korrekte Höhe der ortsüblichen Miete zum Zankapfel wird. Die Sachverständigen für Mietpreisbewertungen werden sich über volle Auftragsbücher freuen können.
Was denken die Experten über die Mietpreisbremse?
Viele Fachleute sind sich einig: Die steigenden Mieten basieren auf den Sünden der Vergangenheit, in der die Politik den Bedarf an Neubauwohnungen schlichtweg ignoriert hat. Jetzt wird der in den letzten Wahlen versprochene schnelle Aktionismus an den Tag gelegt. Es ist fraglich, ob der Aktionismus überhaupt bei der betroffenen Klientel ankommt oder ob die Vermieter nicht neue Schlupflöcher finden, um angemessene Renditen zu erzielen.