21. August 2014

Wohnrecht und Zwangsversteigerung

Das passiert in Deutschland täglich: Die Eltern übertragen ihr Eigenheim auf die Kinder, lassen sich zur Sicherheit aber ein Wohnrecht einräumen. Sie fühlen sich sicher, denn es wird ins Grundbuch eingetragen. Bei einem Eigentümerwechsel bleibt das Wohnrecht somit bestehen. Das böse Erwachen kommt dann häufig, wenn das Eigenheim, z.B. wegen einer Insolvenz der Kinder, in…

Das passiert in Deutschland täglich: Die Eltern übertragen ihr Eigenheim auf die Kinder, lassen sich zur Sicherheit aber ein Wohnrecht einräumen. Sie fühlen sich sicher, denn es wird ins Grundbuch eingetragen. Bei einem Eigentümerwechsel bleibt das Wohnrecht somit bestehen. Das böse Erwachen kommt dann häufig, wenn das Eigenheim, z.B. wegen einer Insolvenz der Kinder, in die Zwangsversteigerung geht. Wird die Zwangsversteigerung aus einem Recht betrieben, das im Grundbuch im Rang vor dem Wohnrecht eingetragen ist, kann es erlöschen. Die menschlichen Dramen, die sich daraus ergeben können, zeigt ein aktuller Beitrag der Süddeutschen Zeitung bei folgendem Fall:

Zum Artikel auf https://www.sueddeutsche.de/

Fazit: Wohnrechte sollten nur von Profis vermittelt und genau auf die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnitten werden.

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