4. Dezember 2014

Der richtige Sachverständige für Immobilienbewertung

Das Sachverständigenwesen im Bereich der Immobilienbewertung ist insgesamt zersplittert und unübersichtlich. Potenzielle Auftraggeber werden dadurch verwirrt, denn die Auswahl des richtigen Sachverständigen erfordert ein Insiderwissen, über das die meisten Auftraggeber nicht verfügen. Insofern gerät die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen für Immobilienbewertung oftmals zum Glücksspiel. Aus diesem Grund werden nachfolgend einige Tipps gegebenen, wie man als…

Das Sachverständigenwesen im Bereich der Immobilienbewertung ist insgesamt zersplittert und unübersichtlich. Potenzielle Auftraggeber werden dadurch verwirrt, denn die Auswahl des richtigen Sachverständigen erfordert ein Insiderwissen, über das die meisten Auftraggeber nicht verfügen. Insofern gerät die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen für Immobilienbewertung oftmals zum Glücksspiel. Aus diesem Grund werden nachfolgend einige Tipps gegebenen, wie man als Auftraggeber den „richtigen“ Sachverständigen findet.

Lesen Sie hier weiter um Tips zu erhalten, wie sie den richtigen Sachverständigen für Immobilienbewertung finden:

Tipp 1: Die Qualifikationen für Immobilienbewertung

Die Qualifikationen mit denen Sachverständige werben, sind vielfältig, zum Beispiel: Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Verbandsgeprüfter bzw. -angehöriger Sachverständiger, Zertifizierter Sachverständiger, Staatlich geprüfter Sachverständiger, Bausachverständiger, Gerichtssachverständiger, etc. Lassen Sie sich von diesen Bezeichnungen nicht blenden! Die Bezeichnung des Sachverständigen sagt häufig nur wenig über seine Qualität aus. So müssen zum Beispiel öffentlich bestellte Sachverständige nicht grundsätzlich besser sein als Sachverständige, die diese Qualifikation nicht besitzen. Fragen Sie den Sachverständigen vielmehr, wann er zuletzt auf einer Fortbildungsveranstaltung war und lassen Sie sich die diesbezügliche Teilnahmebescheinigung zeigen.

Tipp 2: Referenzliste zur Immobilienbewertung

Lassen Sie sich eine Referenzliste mit Objekten vorlegen, die der Sachverständige bereits bewertet hat. Wenn Sie eine Spezialimmobilie zu bewerten haben (zum Beispiel Hotel, Restaurant, Supermarkt), fragen Sie nach, ob der Sachverständige bereits Erfahrung mit der Bewertung derartiger Immobilien hat.

Tipp 3: Beispielgutachten

Ein seriöser Sachverständiger wird Ihnen auf Nachfrage sicherlich ein anonymisiertes Beispielgutachten überlassen, damit Sie sich ein Bild von seiner Arbeit machen können. Handelt es sich dabei um ein so genanntes Formulargutachten, bei dem vorgegebene Felder ausgefüllt oder angekreuzt werden, sollten Sie lieber einen anderen Sachverständigen wählen, denn in Formulargutachten können die individuellen Wertmerkmale eines jeden Bewertungsobjekts in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt werden. Falls Sie als Beispielgutachten ein so genanntes Textgutachten erhalten, so prüfen Sie, ob das Gutachten in allen Schritten nachvollziehbar ist. Zur Nachvollziehbarkeit gehört es auch, dass die Wahl der Eingangsgrößen, wie zum Beispiel der Mieten, ausreichend begründet ist.

Tipp 4: Angemessene Dauer

Die Erstellung eines fachlich fundierten und aussagefähigen Gutachtens dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Diese Zeitspanne ist angemessen, um alle wertrelevanten Informationen zu recherchieren und sich gedanklich mit dem Bewertungsgegenstand sowie dem Zweck der Bewertung zu beschäftigen. Sachverständige, die damit hausieren, dass Sie Gutachten innerhalb eines Tages erstellen können, sollten sie auf keinen Fall beauftragen, denn in dieser kurzen Zeit kann man sich nicht in einen Fall eindenken, geschweige denn alle notwendigen Informationen beschaffen.

Tipp 5: Das Honorar

Der Markt für die zahlreichen Sachverständigen der Grundstückswertermittlung ist stark „umkämpft“. Dies führt dazu, dass einige Sachverständige Honorare nehmen, die weit unterhalb der sonst üblichen Konditionen liegen. In diesen Fällen werden dann so genannte „Kurz- oder Schnellgutachten“ angefertigt, die den Auftraggeber nicht zufrieden stellen können. Bedenken Sie: Ein seriöses Gutachten hat seinen Preis und dauert seine Zeit. Gutachten, die von heute auf morgen zu „Dumpingpreisen“ erstellt werden, sind in der Regel fehlerhaft und damit völlig wertlos. Zum Honorar ein Zitat von John Ruskin (englischer Sozialreformer, 1819-1900):

„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen sie das niedrigste Angebot an, müssen sie für das Risiko, das sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“

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